Unsere Leistungen – Alltagshilfe & Betreuung
100 % kostenfrei über den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) mit allen Pflegekassen abrechenbar.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Einzelbetreuung & Freizeitgestaltung
Begleitdienste
- Unterhaltsreinigung der Wohnung (Saugen, Wischen, Staubwischen)
- Wäschepflege (Waschen, Bügeln, Betten beziehen)
- Zubereitung von kleinen Mahlzeiten & Müllentsorgung
- Gemeinsame Spaziergänge & Alltagsbegleitung
- Gespräche, Gesellschaft & Gedächtnistraining
- Vorlesen, Brettspiele & Aktivierung
- Verlässliche Begleitung zu Arzt- & Therapieterminen
- Begleitung bei Behördengängen & Bankgeschäften
- Unterstützung bei Besorgungen & sozialen Kontakten

Kosten & Transparenz
0 € Eigenanteil: Bei Pflegegrad 1–5 werden die Kosten bis zum Limit des Entlastungsbetrags (131 €/Monat) oder angesammelter Restbeträge vollständig übernommen.
Voraussetzung ist lediglich ein Pflegegrad-Bescheid. Wir übernehmen für Sie die komplette Abrechnung mit der Pflegekasse, damit Sie sich um nichts kümmern müssen.
Klarheit für Senioren & Angehörige
Häufige Fragen zu unseren Leistungen
Wer kann die Leistungen nutzen?
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Dieser kann flexibel für unsere Betreuungs- und Haushaltshilfen eingesetzt werden.
Wie läuft die Abrechnung ab?
Wir übernehmen den kompletten Papierkram für Sie. Nach einer unterzeichneten Abtretungserklärung rechnen wir unsere erbrachten Stunden direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, sodass für Sie kein Eigenanteil entsteht.
Was passiert mit nicht genutzten Beträgen?
Nicht genutzte Entlastungsbeträge verfallen nicht sofort am Monatsende. Sie werden in den Folgemonat übertragen und können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart und genutzt werden.
Können Leistungen individuell kombiniert werden?
Ja, unser Service ist vollkommen flexibel. Sie können jede Woche neu entscheiden, ob Sie Unterstützung im Haushalt, eine Begleitung zum Arzt oder gemeinsame Freizeitgestaltung (z.B. Vorlesen oder Spaziergänge) benötigen.
Wichtiger Hinweis zum Leistungsumfang
- • Keine Grund- & Behandlungspflege: Keine medizinische Versorgung (z. B. Verbandswechsel) und keine Intim-/Körperpflege.
• Keine Pflegeberatung: Keine Pflegeschulungen oder Beratungen nach § 45a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB XI.
• Keine Gruppenbetreuung: Wir bieten ausschließlich Einzelbetreuung im häuslichen Umfeld an.
• Keine Gewerbereinigung: Ausschließlich Unterstützung für Pflegebedürftige im privaten Haushalt.
Sie haben Fragen zu Ihrem Pflegegrad oder den 131 €?
Wir beraten Sie kostenlos und unterstützen Sie bei allen Schritten mit der Pflegekasse.
Vereinbaren Sie noch heute Ihr kostenloses Erstgespräch. Wir lernen uns in aller Ruhe kennen und finden gemeinsam heraus, wie wir Sie oder Ihre Angehörigen am besten unterstützen können – ganz ohne bürokratischen Aufwand für Sie.